Verkehrswertermittlung

Bewertungsgutachten zur Verkehrswertermittlung

Im Insolvenzfall ist über die Konkursmasse vom Masseverwalter ein Inventar (Vermögensverzeichnis) zu erstellen, wobei der Gemeinschuldner zuzuziehen ist. Zu der Erstellung einer solchen Aufstellung zählt die Wertermittlung aller beweglichen und unbeweglichen Teile des Anlage- und Umlaufvermögens – inklusive aller lagernder Handelswaren und Teilprodukte.

Eine Schätzung wird im Allgemeinen von einem Sachverständigen (einer Person oder Behörde, die ihre Sachkunde und Expertise im betreffenden Fachgebiet zur Verfügung stellt) vorgenommen. Das Inventar muss zudem verpflichtend fremde Gegenstände bzw. Eigentum in Gewahrsam anderer Personen aufführen – diese Personen haben ihre Ansprüche beim Masseverwalter zu melden und sind von letzterem in der Konkursmasse zu vermerken.

Das Gutachten dient also einem  gerichtlich bestellten Masseverwalter zur Ermittlung der Verkehrswerte des Betriebsvermögens.

Für Beurteilung und Verkehrswertermittlungen von Erzeugnissen der Textil- und Bekleidungsindustrie – insbesonders Damen-, Herren- und Kinderbekleidung und Lagerware – kontaktieren Sie uns bitte für ein Beratungsgespräch telefonisch oder per Mail.